Dieses Dokument ist ein offizielles schriftliches öffentliches Angebot der Kvanto Corp Ltd, einer in Gibraltar eingetragenen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in 121644 Suite 4.3.02, block 4, EuroTowers, GX11 1AA Gibraltar, im Folgenden als "Auftraggeber" bezeichnet, zum Abschluss des Dienstleistungsvertrags zur Kundengewinnung (im Folgenden als Vertrag bezeichnet).
Die Person, die das Angebot annimmt, gilt als "Auftragnehmer", der ein Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber zu den nachstehenden Bedingungen eingegangen ist.
Der Auftragnehmer und der Auftraggeber werden gesondert als "Partei" und gemeinsam als "Parteien" des Agenturvertrags bezeichnet. Der Vertrag gilt ab dem Zeitpunkt der Annahme als abgeschlossen.
Das Drücken der Schaltfläche "Registrieren" bei der Registrierung auf der Website des Auftraggebers wird von den Parteien als Annahme anerkannt, d.h. als Zustimmung des Auftragnehmers zum Abschluss eines Agenturvertrags mit dem Auftraggeber zu den Bedingungen dieses Angebots.
Zum Zeitpunkt der Annahme wird dem Vertrag eine eindeutige Nummer zugewiesen.
1.1. Der Auftraggeber beauftragt und der Auftragnehmer verpflichtet sich im eigenen Namen und auf Kosten des Auftraggebers, Kunden für die Nutzung des Such- und Bestelldienstes für touristische Dienstleistungen über das Internet zu gewinnen, das dem Auftraggeber gehört. Unter dem Such- und Bestellservice für Reisedienstleistungen werden Websites sowie mobile Anwendungen, die dem Auftraggeber gehören, verstanden.
1.2. Die Kundengewinnung erfolgt durch die Platzierung von Hypertext-Links oder Teilen der Website des Auftraggebers oder anderen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien auf den Websites des Auftragnehmers oder durch die rechtmäßige Versendung von E-Mails mit Links.
2.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet:
2.1.1. Sicherstellung des ordnungsgemäßen Funktionierens des auf den Websites des Auftraggebers installierten Such- und Bestellsystems für Reiseleistungen, Unterrichtung des Auftragnehmers über etwaige Änderungen im Systembetrieb.
2.1.2. Registrierung des Auftragnehmers als Partner auf der Website des Auftraggebers und Zuweisung eines individuellen Identifikationscodes.
2.1.3. Die Übergänge der Kunden von den Websites des Auftragnehmers zur Website des Auftraggebers zu erfassen und die tatsächlichen Verkäufe der Dienstleistungen zu überwachen, die von den Kunden als Folge solcher Übergänge getätigt werden.
2.1.4. Zahlung der Aufragnehmervergütung in der gemäß Abschnitt 3 dieser Vereinbarung festgelegten Form und Höhe.
2.1.5. Beratung über die Arbeit des Such- und Bestellsystems für touristische Dienstleistungen, die für die Erfüllung der Pflichten des Auftragnehmers erforderlich sind, während der Arbeitszeiten des Auftraggebers per E-Mail erweisen.
2.1.6. den Auftragnehmer aufzufordern, jegliche Handlungen einzustellen, die den Nutzer über die Art der Website des Auftraggebers und ihre Eigenschaften in die Irre führen.
2.1.7. die Zahlung der Vergütung an den Auftragnehmer bis zum Abschluss der Prüfung der Umstände vorübergehend auszusetzen, sofern beim Auftraggeber begründete Verdachtsmomente bestehen, dass die Handlungen des Auftragnehmers gegen die Bedingungen dieses Vertrages verstoßen könnten.
2.1.8. vom Vertrag zurückzutreten, ohne die fällige Vergütung an den Auftragnehmer zu zahlen, wenn dieser gegen die Punkte 2.2.6 - 2.2.11 dieses Vertrages verstößt.
2.1.9. Der Auftraggeber hat das Recht, die Bedingungen dieses Vertrages nach eigenem Ermessen zu ändern, indem er den Auftragnehmer unter der im persönlichen Konto des Auftragnehmers angegebenen E-Mail-Adresse spätestens sieben (7) Kalendertage vor dem Inkrafttreten solcher Änderungen benachrichtigt.
Sofern solche Änderungen durch das geltende Recht vorgeschrieben, zur Gewährleistung der Sicherheit des Dienstes erforderlich sind oder sich aus der Feststellung betrügerischer Aktivitäten ergeben, können diese Änderungen mit der Absendung der entsprechenden Benachrichtigung des Auftraggebers an den Auftragnehmer sofort in Kraft treten.
Die fortgesetzte Nutzung des Partnerprogramms durch den Auftragnehmer nach dem Inkrafttreten der Änderungen gilt zwischen den Parteien als Zustimmung des Auftragnehmers zu den geänderten Vertragsbedingungen.
2.1.10. Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag mit dem Auftragnehmer ohne Angabe von Gründen einseitig zu kündigen, wobei der Auftragnehmer per E-Mail benachrichtigt und die fällige Vergütung gemäß der festgelegten Abrechnungsordnung bezahlt wird.
2.2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet:
2.2.1. Auf ihren Websites Hypertextlinks, Teile der Website des Auftraggebers oder andere vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien zu platzieren, die Kunden zu den Such- und Bestelldienst des Auftraggebers führen.
2.2.2. Teile der Website des Auftraggebers zu platzieren, ohne das Erscheinungsbild oder die Funktionsweise dieser Teile zu verändern.
2.2.3. Mit allen verfügbaren Mitteln, Besucher der Websites des Auftragnehmers zu ermutigen, den Such- und Bestellservice des Auftraggebers zu nutzen.
2.2.4. Den Auftraggeber unverzüglich über alle Störungen, Ungenauigkeiten und Fehler im Such- und Bestellsystem für touristische Dienstleistungen zu informieren.
2.2.5. Auf Wunsch des Auftraggebers, einen Bericht über die durchgeführten Aktivitäten zur Förderung des Suchdienstes für touristische Dienstleistungen vorzulegen.
2.2.6. Keine E-Mails oder andere Mitteilungen an Internetnutzer ohne deren ausdrückliche Zustimmung zu versenden.
2.2.7. Keine Links zur Website des Auftraggebers oder sonstige Werbematerialien auf fremden Websites ohne die Zustimmung der Eigentümer dieser Websites zu platzieren.
2.2.8. Keine parasitäre Belastung der Website des Auftraggebers zu erstellen. Unter parasitäre Belastung sind Übergänge auf die Website des Auftraggebers zu verstehen, die nicht zum Zweck der Suche und Bestellung von touristischen Dienstleistungen für persönliche Zwecke der Besucher der Internetseiten von Auftragnehmer dienen, sondern zum Zweck der künstlichen Überhöhung der Leistung des Auftragnehmers oder zur Verringerung der Leistung der Website des Auftraggebers.
2.2.9. Keine Domains für Promotion der Dienstleistungen des Auftraggebers zu verwenden, deren Namen mit dem Namen der Website des Auftraggebers übereinstimmen.
2.2.10. Handlungen zu unterlassen, die gesetzlich verboten sind, sowie Handlungen, die den geschäftlichen Ruf des Auftraggebers schädigen können und/oder den Auftraggeber in Rechtsstreitigkeiten verwickeln können, deren Gegenstand unter anderem, aber nicht beschränkt, Streitigkeiten über Rechte an geistigem Eigentum und/oder Individualisierungsmittel, Streitigkeiten mit Verbrauchern, Streitigkeiten mit staatlichen Behörden über die Besteuerung des Auftragnehmers sowie die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Einholung der erforderlichen Genehmigungen sind.
2.2.11. Der Auftragnehmer darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers die Marke „Localrent", ihre Transliterationen, Ableitungen, Falschschreibweisen oder sonstige ähnliche Bezeichnungen, die Werbung mit dem Auftraggeber in Verbindung bringen können, nicht zum Zweck der Trafficgewinnung verwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
- die Schaltung kontextbezogener und/oder gezielter (Targeting-) Werbung, die solche Bezeichnungen in Keywords, Überschriften, Anzeigentexten, Domainnamen, Links oder anderen Bestandteilen von Kampagnen in Werbesystemen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Google Ads, Yandex.Direct und ähnliche Plattformen) enthält;
- die Erstellung oder Förderung von Werbematerialien, in denen die Marke „Localrent" oder ihre Entsprechungen als wesentliches aufmerksamkeitserregendes Element verwendet werden, einschließlich Formulierungen wie „Localrent Bewertungen", „Localrent Autovermietung", „offizielle Website von Localrent", „Local rent" und dergleichen;
- die Vornahme sonstiger Handlungen, die auf das Abfangen von Markentraffic abzielen, einschließlich durch die Verwendung alternativer Domainnamen, Social-Media-Seiten oder Messenger-Kanäle, die die Nutzer über die Inhaberschaft der Ressource durch den Auftraggeber in die Irre führen.
Zulässige Handlungen umfassen:
- die Erwähnung der Marke „Localrent" in neutralen informativen oder analytischen Materialien (wie Bewertungen, Artikeln, Vergleichstabellen), sofern der Traffic durch allgemein thematische Keywords (zum Beispiel „Autovermietung in Barcelona") und nicht durch markenspezifische Suchanfragen generiert wird;
- die Verwendung von Markenbezeichnungen in der Werbung ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers, in der die Bedingungen, das Format und die zulässigen Nutzungskanäle festgelegt werden.
Ein Verstoß gegen diese Klausel gilt als wesentliche Vertragsverletzung und hat folgende Konsequenzen:
- die Weigerung des Auftraggebers, dem Auftragnehmer die Vergütung für alle unter Verstoß gegen diese Klausel erzielten Buchungen zu zahlen; und/oder
- die einseitige Kündigung des Vertrages gemäß Punkt 2.1.8 dieses Vertrages.
2.2.12. Verwendung der Daten und Zugangsdaten des Auftraggebers
Der Auftragnehmer darf die Zugangsdaten, Kontaktdaten, E-Mail-Adressen oder Markenelemente des Auftraggebers (einschließlich Logo, Marke und Domainnamen) nicht ohne vorherige Genehmigung des Auftraggebers verwenden.
Die Verwendung jeglicher vom Auftraggeber bereitgestellter Materialien, einschließlich Logos oder API-Schlüssel, ist nur im Rahmen der offiziell genehmigten Anwendungsfälle und in Übereinstimmung mit den in diesem Vertrag festgelegten Zwecken zulässig.
Jede Verwendung der Daten oder Materialien des Auftraggebers außerhalb des vereinbarten Umfangs kann als Vertragsverletzung gewertet werden und kann nach Ermessen des Auftraggebers die Aussetzung der Zusammenarbeit, die Einbehaltung der Zahlung und/oder die Kündigung des Vertrages zur Folge haben.
3.1. Die Vergütung des Auftragnehmers für die Gewinnung von Kunden wird vom Auftraggeber für die tatsächlich gebuchten und eingelösten touristischen Dienstleistungen bezahlt, die durch den Übergang von den Websites des Auftragnehmers zur Website des Auftraggebers entstanden sind.
3.2 Für die Berechnung der Aufragnehmervergütung werden alle Übergänge akzeptiert, die auf den Such- und Bestellservice des Auftraggebers über Links oder Teile der Website des Auftraggebers ausgeführt werden und den dem Auftragnehmer zugewiesenen ID-Code enthalten. Bei der Verlinkung werden die Verkäufe von touristischen Dienstleistungen berücksichtigt, die innerhalb von 30 Tagen nach der ersten Verlinkung des Kunden mit der Website des Auftraggebers vom PC des Kunden aus getätigt werden. Die Erfassung der Kunden erfolgt auf der Grundlage der in den Browsern der Nutzer installierten Cookies.
3.3. Die Höhe der Vergütung des Auftragnehmers wird als Anteil der Einnahmen des Auftraggebers aus dem Verkauf von touristischen und/oder anderen Dienstleistungen berechnet, die von Dritten erbracht werden. Der Basisvergütungssatz beträgt fünfzig Prozent (50 %) der betreffenden Einnahmen des Auftraggebers. Je nach Kategorie der Dienstleistungen, der Rechtsordnung, in der diese Dienstleistungen erbracht werden, den Bedingungen der durchgeführten Marketingkampagnen oder anderen Faktoren kann die Höhe der Vergütung des Auftragnehmers variieren.
Der Auftraggeber hat das Recht, nach eigenem Ermessen die Höhe der Vergütung des Auftragnehmers zu ändern oder ein alternatives Berechnungsmodell anzuwenden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf einen Festsatz, ein CPA-Modell oder ein hybrides Modell), indem er dem Auftragnehmer die entsprechende Benachrichtigung per E-Mail oder über das persönliche Konto spätestens sieben (7) Kalendertage vor dem Inkrafttreten solcher Änderungen zusendet.
Individuelle Bedingungen der Zusammenarbeit, einschließlich erhöhter Sätze, Bonuszahlungen und sonstiger Abweichungen von den Bestimmungen dieses Vertrages, werden in Form einer gesonderten, von beiden Parteien unterzeichneten schriftlichen Vereinbarung festgehalten.
3.4. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer Informationen über die Einnahmen des Auftraggebers aus den Übergängen von den Websites des Auftragnehmers in Echtzeit auf dem persönlichen Konto des Auftragnehmers auf der Website des Auftraggebers zur Verfügung.
3.5. Die Zahlung der Vergütung an den Auftragnehmer erfolgt auf Antrag des Auftragnehmers, der im persönlichen Konto des Auftragnehmers gestellt wurde. Die Bedingungen für diese Zahlungen werden im persönlichen Konto des Auftragnehmers angegeben. Die Zahlungen erfolgen durch Überweisung auf das im persönlichen Konto des Auftragnehmers angegebene Zahlungskonto.
3.6. Wenn der Betrag der verfügbaren Aufragnehmervergütung unter dem Mindestbetrag liegt (der Mindestbetrag ist im persönlichen Konto des Auftraggebers auf der Website angegeben), hat der Auftraggeber das Recht, die Zahlung zu dem Zeitpunkt vorzunehmen, an dem der kumulierte Betrag der Aufragnehmervergütung den Mindestbetrag übersteigt.
4.1. Die Beglaubigung der Willenserklärung des Auftragnehmers durch Vornahme der im letzten Absatz der Präambel des Vertrages genannten Handlungen sowie die Verwendung eines eindeutigen Logins und Passworts für den Zugang zum persönlichen Konto des Auftragnehmers auf der Website des Auftraggebers, über das bestimmte rechtlich bedeutsame Handlungen im Rahmen des Vertrages vorgenommen werden können, werden von den Vertragsparteien der handschriftlichen Unterschrift der zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrages im Namen des Auftragnehmers bevollmächtigten Person gleichgestellt.
4.2. Auf Verlangen des Auftraggebers ist der Auftragnehmer verpflichtet spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen die Dokumente, die als Grundlage für die Ausführung dieses Vertrages dienen, unterzeichnen und dem Auftraggeber in Papierform zusenden.
4.3. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber unverzüglich jede Änderung der Daten des Auftragnehmers und der zur Ausführung des Vertrags in seinem Namen bevollmächtigten Person mit.
4.4. Stellt sich heraus, dass der Auftragnehmer bei der Registrierung oder bei der Durchführung des Vertrages falsche Angaben gemacht hat, kann der Auftraggeber nach eigenem Ermessen die Vorlage geeigneter Unterlagen verlangen, die die Angaben über den Auftragnehmer bestätigen, und/oder die Ausführung des Vertrages ohne Zahlung einer Vergütung an den Auftragnehmer ablehnen.
5.1. Bei Nichterfüllung oder bei unsachgemäßer Ausführung von Verpflichtungen haften die Parteien nach dem in den geltenden Rechtsvorschriften des Vereinigten Königreichs vorgesehenen Verfahren.
5.2. Ab dem Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Dienstleistungen, die auf der Website des Auftraggebers gebucht wurden, ist der Anbieter dem Kunden gegenüber für die Erbringung der Dienstleistungen verantwortlich.
6.1. Die Parteien sind von der Haftung für die Nichterfüllung oder für unsachgemäße Ausführung der Verpflichtungen aus dem Vertrag befreit, wenn diese durch höhere Gewalt verursacht wurde und wenn diese Umstände die Ausführung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag unmittelbar beeinflusst haben, wobei die Frist für die Ausführung der Verpflichtungen aus dem Vertrag entsprechend der Zeit verschoben wird, in der diese Umstände wirksam waren.
6.2. Die Partei, der es unmöglich geworden ist, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, muss die andere Partei innerhalb von drei Arbeitstagen nach Eintritt dieser Umstände schriftlich davon in Kenntnis setzen.
7.1. Alle Streitigkeiten im Rahmen dieses Vertrags werden durch Verhandlungen beigelegt.
7.2. Kann die Streitigkeit nicht auf dem Verhandlungswege beigelegt werden, so wird sie nach dem Recht des Vereinigten Königreichs entschieden und an den Londoner Schiedsgerichtshof verwiesen.
8.1. Dieser Vertrag tritt mit der Annahme durch den Auftragnehmer in Kraft und gilt für ein Kalenderjahr ab dem Datum der Annahme. Erklärt keine der beiden Parteien mindestens 30 Tage vor Ablauf des Vertrages ihre Absicht, den Vertrag zu kündigen, so verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Kalenderjahr.
8.2. Jede Partei kann einseitig und außergerichtlich von diesem Vertrag zurücktreten, indem sie die andere Partei 30 Tage vor dem voraussichtlichen Kündigungsdatum schriftlich benachrichtigt. Die Verpflichtungen der Parteien enden mit der Erfüllung aller im Vertrag festgelegten Verpflichtungen.
9.1. Keine der Vertragsparteien darf ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag in irgendeiner Weise ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei auf einen Dritten übertragen.
9.2. Der Schriftverkehr zwischen den Parteien sowie der Austausch von Informationen und Mitteilungen erfolgt per E-Mail an die in diesem Vertrag angegebenen Adressen.
In allen Angelegenheiten, die hier nicht geregelt sind, richten sich die Parteien nach dem geltenden Recht des Vereinigten Königreichs.
Bezeichnung: Kvanto Corp Ltd.
Anschrift: Suite 4.3.02, block 4, EuroTowers, GX11 1AA Gibraltar
Company Number: 121644
Email: [email protected]
Geschäftsleiter: Kirill Antoshin