Brauchen Sie Hilfe?
8 800 350-15-14

Vertrag-Angebot für die Erbringung von Dienstleistungen zur Gewinnung von Kunden

Präambel

Dieses Dokument ist ein offizielles schriftliches öffentliches Angebot der Renot Software OU, einer in Estland unter der Nr. 12352497 eingetragenen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in 12915 Estland, Tallinn, Kadaka Tee 137-65, im Folgenden als "Auftraggeber" bezeichnet, zum Abschluss des Dienstleistungsvertrags zur Kundengewinnung (im Folgenden als Vertrag bezeichnet).

Die Person, die das Angebot annimmt, gilt als "Auftragnehmer", der ein Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber zu den nachstehenden Bedingungen eingegangen ist.

Der Auftragnehmer und der Auftraggeber werden gesondert als "Partei" und gemeinsam als "Parteien" des Agenturvertrags bezeichnet. Der Vertrag gilt ab dem Zeitpunkt der Annahme als abgeschlossen.

Das Drücken der Schaltfläche "Registrieren" bei der Registrierung auf der Website des Auftraggebers wird von den Parteien als Annahme anerkannt, d.h. als Zustimmung des Auftragnehmers zum Abschluss eines Agenturvertrags mit dem Auftraggeber zu den Bedingungen dieses Angebots.

Zum Zeitpunkt der Annahme wird dem Vertrag eine eindeutige Nummer zugewiesen.

1. Gegenstand des Vertrags

1.1. Der Auftraggeber beauftragt und der Auftragnehmer verpflichtet sich im eigenen Namen und auf Kosten des Auftraggebers, Kunden für die Nutzung des Such- und Bestelldienstes für touristische Dienstleistungen über das Internet zu gewinnen, das dem Auftraggeber gehört. Unter dem Such- und Bestellservice für Reisedienstleistungen werden Websites sowie mobile Anwendungen, die dem Auftraggeber gehören, verstanden.

1.2. Die Kundengewinnung erfolgt durch die Platzierung von Hypertext-Links oder Teilen der Website des Auftraggebers oder anderen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien auf den Websites des Auftragnehmers oder durch die rechtmäßige Versendung von E-Mails mit Links.

2. Rechte und Pflichten der Parteien

2.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet:

2.1.1. Sicherstellung des ordnungsgemäßen Funktionierens des auf den Websites des Auftraggebers installierten Such- und Bestellsystems für Reiseleistungen, Unterrichtung des Auftragnehmers über etwaige Änderungen im Systembetrieb.

2.1.2. Registrierung des Auftragnehmers als Partner auf der Website des Auftraggebers und Zuweisung eines individuellen Identifikationscodes.

2.1.3. Die Übergänge der Kunden von den Websites des Auftragnehmers zur Website des Auftraggebers zu erfassen und die tatsächlichen Verkäufe der Dienstleistungen zu überwachen, die von den Kunden als Folge solcher Übergänge getätigt werden.

2.1.4. Zahlung der Aufragnehmervergütung in der gemäß Abschnitt 3 dieser Vereinbarung festgelegten Form und Höhe.

2.1.5. Beratung über die Arbeit des Such- und Bestellsystems für touristische Dienstleistungen, die für die Erfüllung der Pflichten des Auftragnehmers erforderlich sind, während der Arbeitszeiten des Auftraggebers per E-Mail erweisen.  

2.1.6. den Auftragnehmer aufzufordern, jegliche Handlungen einzustellen, die den Nutzer über die Art der Website des Auftraggebers und ihre Eigenschaften in die Irre führen.

2.1.7. vom Vertrag zurückzutreten, ohne die fällige Vergütung an den Auftragnehmer zu zahlen, wenn dieser gegen die Punkte 2.2.6 - 2.2.10 dieses Vertrages verstößt.

2.1.8. Der Auftraggeber hat das Recht, die Vertragsbedingungen einseitig zu ändern, wobei der Auftragnehmer mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail benachrichtigt werden muss.

2.1.9. Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag mit dem Auftragnehmer ohne Angabe von Gründen einseitig zu kündigen, wobei der Auftragnehmer per E-Mail benachrichtigt und die fällige Vergütung gemäß der festgelegten Abrechnungsordnung bezahlt wird.

2.2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet:

2.2.1. Auf ihren Websites Hypertextlinks, Teile der Website des Auftraggebers oder andere vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien zu platzieren, die Kunden zu den Such- und Bestelldienst des Auftraggebers führen.

2.2.2. Teile der Website des Auftraggebers zu platzieren, ohne das Erscheinungsbild oder die Funktionsweise dieser Teile zu verändern.

2.2.3. Mit allen verfügbaren Mitteln, Besucher der Websites des Auftragnehmers zu ermutigen, den Such- und Bestellservice des Auftraggebers zu nutzen.

2.2.4. Den Auftraggeber unverzüglich über alle Störungen, Ungenauigkeiten und Fehler im Such- und Bestellsystem für touristische Dienstleistungen zu informieren.

2.2.5. Auf Wunsch des Auftraggebers, einen Bericht über die durchgeführten Aktivitäten zur Förderung des Suchdienstes für touristische Dienstleistungen vorzulegen.

2.2.6. Keine E-Mails oder andere Mitteilungen an Internetnutzer ohne deren ausdrückliche Zustimmung zu versenden.

2.2.7. Keine Links zur Website des Auftraggebers oder sonstige Werbematerialien auf fremden Websites ohne die Zustimmung der Eigentümer dieser Websites zu platzieren.

2.2.8. Keine parasitäre Belastung der Website des Auftraggebers zu erstellen. Unter parasitäre Belastung sind Übergänge auf die Website des Auftraggebers zu verstehen, die nicht zum Zweck der Suche und Bestellung von touristischen Dienstleistungen für persönliche Zwecke der Besucher der Internetseiten von Auftragnehmer dienen, sondern zum Zweck der künstlichen Überhöhung der Leistung des Auftragnehmers oder zur Verringerung der Leistung der Website des Auftraggebers.

2.2.9. Keine Domains für Promotion der Dienstleistungen des Auftraggebers zu verwenden, deren Namen mit dem Namen der Website des Auftraggebers übereinstimmen.

2.2.10. Handlungen zu unterlassen, die gesetzlich verboten sind, sowie Handlungen, die den geschäftlichen Ruf des Auftraggebers schädigen können und/oder den Auftraggeber in Rechtsstreitigkeiten verwickeln können, deren Gegenstand unter anderem, aber nicht beschränkt, Streitigkeiten über Rechte an geistigem Eigentum und/oder Individualisierungsmittel, Streitigkeiten mit Verbrauchern, Streitigkeiten mit staatlichen Behörden über die Besteuerung des Auftragnehmers sowie die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Einholung der erforderlichen Genehmigungen sind.

3. Vergütung des Auftragnehmers. Vertragsabrechnung.

3.1. Die Vergütung des Auftragnehmers für die Gewinnung von Kunden wird vom Auftraggeber für die tatsächlich gebuchten und eingelösten touristischen Dienstleistungen bezahlt, die durch den Übergang von den Websites des Auftragnehmers zur Website des Auftraggebers entstanden sind.

3.2 Für die Berechnung der Aufragnehmervergütung werden alle Übergänge akzeptiert, die auf den Such- und Bestellservice des Auftraggebers über Links oder Teile der Website des Auftraggebers ausgeführt werden und den dem Auftragnehmer zugewiesenen ID-Code enthalten. Bei der Verlinkung werden die Verkäufe von touristischen Dienstleistungen berücksichtigt, die innerhalb von 30 Tagen nach der ersten Verlinkung des Kunden mit der Website des Auftraggebers vom PC des Kunden aus getätigt werden. Die Erfassung der Kunden erfolgt auf der Grundlage der in den Browsern der Nutzer installierten Cookies.

3.3. Die Höhe der Aufragnehmervergütung wird als Anteil der Einnahmen aus dem Verkauf von touristischen und anderen Dienstleistungen berechnet, die der Auftraggeber von Dritten, die solche Dienstleistungen anbieten, erhalten hat. Die Höhe der Aufragnehmervergütung darf nicht weniger als 50% des Einkommens des Auftraggebers betragen. Eine Erhöhung der Aufragnehmervergütung kann zusätzlich privat vereinbart werden. Die Höhe der Aufragnehmervergütung wird im persönlichen Konto des Auftragnehmers auf der Website des Auftraggebers angegeben.

3.4. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer Informationen über die Einnahmen des Auftraggebers aus den Übergängen von den Websites des Auftragnehmers in Echtzeit auf dem persönlichen Konto des Auftragnehmers auf der Website des Auftraggebers zur Verfügung.

3.5. Die Zahlung der Vergütung an den Auftragnehmer erfolgt auf Antrag des Auftragnehmers, der im persönlichen Konto des Auftragnehmers gestellt wurde. Die Bedingungen für diese Zahlungen werden im persönlichen Konto des Auftragnehmers angegeben. Die Zahlungen erfolgen durch Überweisung auf das im persönlichen Konto des Auftragnehmers angegebene Zahlungskonto.

3.6. Wenn der Betrag der verfügbaren Aufragnehmervergütung unter dem Mindestbetrag liegt (der Mindestbetrag ist im persönlichen Konto des Auftraggebers auf der Website angegeben), hat der Auftraggeber das Recht, die Zahlung zu dem Zeitpunkt vorzunehmen, an dem der kumulierte Betrag der Aufragnehmervergütung den Mindestbetrag übersteigt.

4. Besondere Bedingungen

4.1. Die Beglaubigung der Willenserklärung des Auftragnehmers durch Vornahme der im letzten Absatz der Präambel des Vertrages genannten Handlungen sowie die Verwendung eines eindeutigen Logins und Passworts für den Zugang zum persönlichen Konto des Auftragnehmers auf der Website des Auftraggebers, über das bestimmte rechtlich bedeutsame Handlungen im Rahmen des Vertrages vorgenommen werden können, werden von den Vertragsparteien der handschriftlichen Unterschrift der zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrages im Namen des Auftragnehmers bevollmächtigten Person gleichgestellt.

4.2. Auf Verlangen des Auftraggebers ist der Auftragnehmer verpflichtet spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen die Dokumente, die als Grundlage für die Ausführung dieses Vertrages dienen, unterzeichnen und dem Auftraggeber in Papierform zusenden.

4.3. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber unverzüglich jede Änderung der Daten des Auftragnehmers und der zur Ausführung des Vertrags in seinem Namen bevollmächtigten Person mit.

4.4. Stellt sich heraus, dass der Auftragnehmer bei der Registrierung oder bei der Durchführung des Vertrages falsche Angaben gemacht hat, kann der Auftraggeber nach eigenem Ermessen die Vorlage geeigneter Unterlagen verlangen, die die Angaben über den Auftragnehmer bestätigen, und/oder die Ausführung des Vertrages ohne Zahlung einer Vergütung an den Auftragnehmer ablehnen.

5. Haftung der Parteien

5.1. Bei Nichterfüllung oder bei unsachgemäßer Ausführung von Verpflichtungen haften die Parteien nach dem in den geltenden Rechtsvorschriften der Republik Estland vorgesehenen Verfahren.

5.2. Ab dem Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Dienstleistungen, die auf der Website des Auftraggebers gebucht wurden, ist der Anbieter dem Kunden gegenüber für die Erbringung der Dienstleistungen verantwortlich.

6. Umstände höherer Gewalt

6.1. Die Parteien sind von der Haftung für die Nichterfüllung oder für unsachgemäße Ausführung der Verpflichtungen aus dem Vertrag befreit, wenn diese durch höhere Gewalt verursacht wurde und wenn diese Umstände die Ausführung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag unmittelbar beeinflusst haben, wobei die Frist für die Ausführung der Verpflichtungen aus dem Vertrag entsprechend der Zeit verschoben wird, in der diese Umstände wirksam waren.

6.2. Die Partei, der es unmöglich geworden ist, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, muss die andere Partei innerhalb von drei Arbeitstagen nach Eintritt dieser Umstände schriftlich davon in Kenntnis setzen.

7. Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten

7.1. Alle Streitigkeiten im Rahmen dieses Vertrags werden durch Verhandlungen beigelegt.

7.2. Kann die Streitigkeit nicht auf dem Verhandlungswege beigelegt werden, so wird sie nach dem Recht der Republik Estland entschieden und an das estnische Schiedsgericht verwiesen.

8. Laufzeit des Vertrages

8.1. Dieser Vertrag tritt mit der Annahme durch den Auftragnehmer in Kraft und gilt für ein Kalenderjahr ab dem Datum der Annahme. Erklärt keine der beiden Parteien mindestens 30 Tage vor Ablauf des Vertrages ihre Absicht, den Vertrag zu kündigen, so verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Kalenderjahr.

8.2. Jede Partei kann einseitig und außergerichtlich von diesem Vertrag zurücktreten, indem sie die andere Partei 30 Tage vor dem voraussichtlichen Kündigungsdatum schriftlich benachrichtigt. Die Verpflichtungen der Parteien enden mit der Erfüllung aller im Vertrag festgelegten Verpflichtungen.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Keine der Vertragsparteien darf ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag in irgendeiner Weise ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei auf einen Dritten übertragen.

9.2. Der Schriftverkehr zwischen den Parteien sowie der Austausch von Informationen und Mitteilungen erfolgt per E-Mail an die in diesem Vertrag angegebenen Adressen.

9.3. In allen Angelegenheiten, die hier nicht geregelt sind, richten sich die Parteien nach dem geltenden Recht der Republik Estland.

10. Angaben des Auftraggebers

Bezeichnung: Renot Software OU

Anschrift: 12915 Estonia, Tallinn, Kadaka Tee 137-65

Email: affiliates@localrent.com

Geschäftsleiter: Kirill Antoshin