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Bedingungen für die Zusammenarbeit

  1. Relevanz der Informationen
    1. Alle Informationen auf dem Unternehmensprofil in Localrent Fleet müssen immer aktuell und korrekt sein. Dies ist der Verantwortungsbereich des Mietunternehmens. Wir nehmen ohne Ihr Wissen und Ihre Zustimmung keine Änderungen am Firmenkonto vor.
    2. Localrent bestätigt automatisch nur Aufträge für Termine, die frei von anderen Aufträgen sind. Wenn ein Vermieter einen Auftrag für ein Fahrzeug hat oder das Fahrzeug aus einem anderen Grund nicht für neue Aufträge zur Verfügung steht, ist der Vermieter verpflichtet, dies so schnell wie möglich bei Localrent Fleet zu vermerken, um Doppelbuchung zu vermeiden, «Overbooking».
    3. Jedes "Overbooking" ist die Verantwortung des Mietunternehmens. Bei "Overbooking" wird der Auftrag von Localrent bevorzugt.
  2. Ersatzpolitik für Fahrzeuge
    1. Im Falle der Unmöglichkeit, das gebuchte Fahrzeug auszuhändigen, einschließlich Panne, Beschlagnahmung, Verlängerung der vorherigen Buchung, Verlust von Schlüsseln, Dokumenten oder Fahrzeug, jedoch unter Ausschluss von Umständen höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg oder nationaler Notstand), ist der Vermieter verpflichtet:
      1. Bereitstellung eines Fahrzeugs der gleichen oder einer höheren Klasse, das nicht billiger ist und die gleichen oder besseren technischen Merkmale aufweist. Eine solche Ersetzung wird gewährt, ohne dass sich der Preis der Bestellung und die Mietbedingungen für den Mieter ändern.
      2. Localrent so früh wie möglich über den Austausch informieren, aber nicht später als 48 Stunden vor der Fahrzeugausgabe.
      3. Wenn der Vermieter den Austausch des Fahrzeugs nicht selbst vornehmen kann, können die Mitarbeiter von Localrent ein Ersatzfahrzeug bei einem anderen Anbieter finden. Ergibt sich im Falle eines Austausches eine Differenz im Mietpreis, so wird diese vom ersten Vermieter bezahlt.
      4. Ist das Mietunternehmen nicht in der Lage den Auftrag zu erfüllen, ist es verpflichtet, die in Abschnitt „5. Stornierungsbedingungen" genannte Entschädigung zu zahlen.
  3. Buchungstiefe und Eilaufträge
    1. Standardmäßig kann ein Kunde ein Fahrzeug mit Abholung frühestens übermorgen buchen, d.h. am zweiten Tag nach dem Tag der Auftragserstellung. Dies ist die Mindestbuchungstiefe für normale Aufträge.
    2. Die maximale Buchungstiefe ist unbegrenzt.
    3. Aufträge mit einem Abholtermin für heute und morgen (d.h. Abholung am Tag der Auftragserstellung oder am nächsten Tag) werden als "Eilaufträge" bezeichnet.
    4. In Absprache mit dem Vermieter kann das Localrent-Personal den Zugang zu Eilbuchungen für einzelne Vermietungen einschließen. In diesem Fall kann der Mieter das Auto eines solchen Vermieters sogar für heute und morgen buchen.
    5. Bei Eilaufträgen wird zwischen der Auftragserteilung und der Abholung des Fahrzeugs Zeit für die Vorbereitung und Lieferung des Fahrzeugs an den Abholort reserviert. Der Vermieter gibt diese Zeit im Voraus und selbständig in den entsprechenden Abschnitten von Localrent Fleet an.
  4. Preispolitik und Gebühren
    1. Die vom Vermieter im Localrent Fleet System angegebenen Preise sind für den Mieter (brutto) endgültig.
    2. Der Preis des Mietwagens, der bestellten Leistungen, Versicherungen und Ausstattungen wird nach der Auftragserstellung auf dem Voucher für den Mieter und in den Auftragsinformationen in Localrent Fleet für den Vermieter festgelegt. Nachträgliche Änderungen des Preises für das Fahrzeug oder die Dienstleistung dürfen die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise und Bedingungen nicht beeinflussen. Der Kunde muss die Dienstleistung zu dem Preis und den Bedingungen erhalten, die zum Zeitpunkt der Bestellung in Kraft waren.
    3. Die Höhe der Vergütung für eingegangene Bestellungen bestimmt Localrent nach eigenem Ermessen und mit Zustimmung des Vermieters als Prozentsatz des vom Vermieter festgelegten Auftragspreises.
    4. Es fällt kein Prozent auf die Lieferkosten, die Zusatzgeräte und den Service außerhalb der Öffnungszeiten an, um die Kosten für diese Optionen so niedrig wie möglich zu halten.
    5. Die Localrent-Vergütung wird von den Geldern, die der Mieter bei der Buchung hinterlegt hat, als Vorauszahlung (Vorschuss) einbehalten.
  5. Stornierungsbedingungen
    1. Eine Stornierung auf Wunsch des Kunden ist spätestens 7 Tage (30 Tage für die Kategorien Luxus und Cabrio) vor der Abholung des Fahrzeugs ohne Strafzahlung möglich. Bei der Stornierung einer bezahlten Bestellung auf Wunsch des Kunden zu einem  späteren Zeitpunkt wird die Vorauszahlung in voller Höhe dem Mietunternehmen als Entschädigung gutgeschrieben.
    2. Wenn der Vermieter die nicht eilige Bestellung innerhalb von 24 Stunden nach Zahlung des Vorschusses durch den Mieter storniert, ohne einen Ersatz zu stellen, erhält der Kunde eine vollständige Vorschussrückerstattung und der Vermieter erstattet Localrent die Transaktionskosten in Höhe von 10% des Vorschusses.
    3. Wenn der Vermieter einen nicht eiligen Auftrag einen Tag oder später nach der Zahlung des Vorschusses durch den Mieter storniert, ohne einen Ersatz zu stellen, erhält der Kunde eine volle Vorschussrückerstattung und der Vermieter erstattet Localrent die Transaktionskosten in Höhe von 10% des Vorschusses und eine Vertragsstrafe in Höhe des Vorschusses.
    4. Wenn der Vermieter einen Eilauftrag mehr als in einer Stunde nach der Zahlung des Vorschusses durch den Mieter storniert, ohne einen Ersatz zu stellen, erhält der Kunde eine volle Vorschussrückerstattung und der Vermieter erstattet Localrent die Transaktionskosten in Höhe von 10% des Vorschusses und eine Vertragsstrafe in Höhe des Vorschusses.
    5. Wenn der Sicherheitsdienst des Vermieters die Erbringung der Dienstleistung für einen bestimmten Kunden ablehnen muss, ist der Vermieter verpflichtet, Localrent spätestens 2 Stunden nach Erhalt des Auftrags zu informieren. In diesem Fall erhält der Kunde eine vollständige Vorschussrückerstattung. Im Falle einer Stornierung mehr als 2 Stunden nach Eingang der Bestellung, erfolgt die Stornierung gemäß den üblichen Bedingungen (siehe oben).